[186] Militärkabinett, die zur unmittelbaren Verfügung des Deutschen Kaisers stehende Behörde zur Bearbeitung und Bekanntgebung von dessen auf die Armee bezüglichen Entschlüssen; eine Abteilung des M. bearbeitet die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere. Die Geheime Kriegskanzlei bearbeitet die Rang-und Quartierliste. In Österreich und Rußland heißt das M. Militärkanzlei.