[187]Militärkonventionen, jede auf das Heerwesen bezügliche Übereinkunft zwischen zwei Staaten, bes. die Verträge zwischen Preußen und den übrigen deutschen Staaten [s. Beilage: ⇒ Deutschland, Abschnitt: Heer].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 187.