[226] Munizipāl (lat.), städtisch; Munizipalität, die polit. Gemeinde, insofern sie durch eine besondere Verfassung (Munizipālverfassung) konstituiert ist, auch die sie verwaltende Körperschaft (Munizipalrat). Munizipĭen, bei den alten Römern die von Rom abhängigen Städte, deren Bewohner das röm. Bürgerrecht besaßen.