[236] Nachgeschäft (Nochgeschäft, Geschäft »auf Noch«, »mit Noch«), Prämiengeschäft, bei dem Käufer oder Verkäufer berechtigt ist, zur Lieferzeit eine weitere Quantität der betreffenden Waren zu fordern oder zu liefern.
Meyers-1905: Nachgeschäft
Pierer-1857: Nachgeschäft · Noch- u. Nachgeschäft