[284] Norm (lat.), Richtmaß, eine Regel, die nicht aus den Erscheinungen durch Beobachtung entnommen, sondern ihnen als Anforderung auferlegt wird, Muster; normāl, regelrecht, musterhaft. – Im Buchdruck heißt N. der abgekürzte Buchtitel am Fuße der ersten Seite jedes Bogens; im Strafrecht wird von einzelnen N. der Teil genannt, in dem die Voraussetzung für die Strafandrohung gegeben ist (vgl. Binding, 2. Aufl. 1890).