[288] Nottaufe, Taufe eines Neugeborenen, für dessen Leben zu fürchten ist, in Abwesenheit eines Geistlichen durch die Hebamme oder eine andere, auch nichtchristl. Person vollzogen; aufgekommen infolge der Augustinischen Lehre von der Verdammnis ungetaufter Kinder; in der luth. Kirche beibehalten, in der reformierten verworfen.