[294]Oberförster, ein an der Spitze eines größern Forstbezirks stehender höherer Forstbeamter; erhält nach längerer Dienstzeit den TitelForstmeister. (S. Forstverwaltung).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 294.