Oberförster

[294] Oberförster, ein an der Spitze eines größern Forstbezirks stehender höherer Forstbeamter; erhält nach längerer Dienstzeit den Titel Forstmeister. (S. Forstverwaltung).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 294.
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