[296]Oberseeamt, Reichsbehörde, bestehend aus 1 Richter als Vorsitzendem, 6 Mitgliedern, darunter 3 schiffahrtkundigen, Berufungsinstanz gegen Sprüche der Seeämter.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 296.