Seeämter

[677] Seeämter, deutsche Behörden zur Untersuchung von Seeunfällen deutscher Kauffahrteischiffe und fremder in deutschen Gewässern, mit einem rechtskundigen Vorsitzenden und vier schiffahrtkundigen Beisitzern. Berufungsinstanz ist das Oberseeamt (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 677.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: