[302] Ohrenprobe, Paukenhöhlenprobe, Untersuchung der Paukenhöhle eines toten neugeborenen Kindes zur Feststellung, ob es geatmet hat oder tot geboren worden ist. Im letztern Falle ist die Paukenhöhle von einem Schleimhautpolster ausgefüllt, im erstern ist das Polster im Rückgang begriffen.