[7] Ohrenprobe (besser: Paukenhöhlenprobe), in der gerichtlichen Medizin ein Merkmal, ob ein Kind geatmet habe oder tot geboren sei, beruht darauf, daß die bei einem reisen Fötus die Paukenhöhle anfüllende gallertig geschwollene Schleimhaut sich nach kräftigen Einatmungen in der Regel wesentlich verkleinert.