[347] Panzerschiffe, Kriegsschiffe, deren Deck und Wände ganz oder teilweise durch Panzerplatten (s.d.) gegen das Eindringen feindlicher Geschosse geschützt sind; seit dem Krimkreige, wo zuerst schwimmende Panzerbatterien verwendet [347] wurden, in Aufnahme gekommen. Im engern Sinne die Hochseepanzer-, Schlacht- oder Linienschiffe, im Gegensatz zu den Panzerkreuzern (s.d.).