Panzerschiffe

[347] Panzerschiffe, Kriegsschiffe, deren Deck und Wände ganz oder teilweise durch Panzerplatten (s.d.) gegen das Eindringen feindlicher Geschosse geschützt sind; seit dem Krimkreige, wo zuerst schwimmende Panzerbatterien verwendet [347] wurden, in Aufnahme gekommen. Im engern Sinne die Hochseepanzer-, Schlacht- oder Linienschiffe, im Gegensatz zu den Panzerkreuzern (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 347-348.
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