[354]Parcerīa (portug.), Teilhaberschaft, Halbpacht; Parcerīeverträge, Verträge zwischen brasil. Großgrundbesitzern und europ. Auswanderern, nach denen letztere gegen die Hälfte des Ernteertrags die Feldarbeit zu besorgen haben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 354.