[432] Parcerīa (portug.), Teilhaberschaft, Halbpacht (s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen, S. 154); daher Parceriaverträge, die Verträge, die große Grundbesitzer in Brasilien mit europäischen Einwanderern abgeschlossen hatten und auf Grund deren letztere gegen Überlassung der Hälfte des Ernteertrags Grund und Boden der erstern bestellten. Vgl. Canstatt, Brasilien, Land und Leute (Berl. 1877).