[369] Pegel (niederd.), Wasserstandsanzeiger; in seiner einfachsten Form aus einer senkrechten, maßstäblich geteilten Latte, in seiner vollendetsten aus einem Schwimmer bestehend, der mittels mechan. Übertragung auf einem durch Uhrwerk bewegten Blatte selbsttätig die Wasserstandskurven aufzeichnet. Das Pegelrecht umfaßt die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des zulässigen Aufstauens von Wasserläufen bei Mühlen etc.
Brockhaus-1911: Pegel [2]