Personalunion

[381] Personālunion, die zufällige Vereinigung mehrerer Staaten unter einem Monarchen, ohne daß sie auf einem staatsrechtlichen Vertrage beruht (z.B. die Niederlande und Luxemburg bis 1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 381.
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