[624]Personalunion, die vorübergehende tatsächliche Vereinigung mehrerer Länder unter demselben Monarchen, im Gegensatz zur Realunion, der dauernden, verfassungsmäßigen Vereinigung (s. Staat).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 624.