[390]Pfandbrief, s.v.w. Hypothekenbrief (s. Hypothek); insbes. die meist auf den Inhaber lautenden Schuldscheine landschaftlicher Kreditvereine, für welche Immobiliargüter verpfändet sind.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 390.