Planck

[417] Planck, Gottlieb, Jurist, geb. 24. Juni 1824 in Göttingen, erst in hannov. Justizdienst, wegen seiner polit. Tätigkeit 1859-63 auf Wartegeld gesetzt, 1867-73 Reichstagsabgeordneter, seit 1874 Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung eines Bürgerl. Gesetzbuchs, 1889 Honorarprof. in Göttingen; erwarb sich hervorragende Verdienste um das Zustandekommen des Gesetzbuchs, zu dem er im Verein mit andern einen Kommentar (6 Bde., 1899-1902) herausgab. Seit etwa 1874 ist P. erblindet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 417.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika