Wartegeld

[952] Wartegeld, der Teil des Gehalts, welcher einem einstweilen in den Ruhestand versetzten Beamten bis zu seiner Wiederanstellung gewährt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 952.
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