Pluralwahlsystem

[423] Plurālwahlsystem, eine Wahlrechtsordnung, bei welcher ein einzelner Wähler mehrere Stimmen haben kann (z.B. in Belgien 1893 angenommen).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 423.
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