Positionslaternen

[441] Positionslaternen, die von allen Seeschiffen in Bewegung zu führenden Laternen; grünes Licht am Steuerbord, rotes Licht Backbord (Seitenlaternen, Seitenlichter), Dampfer außerdem weißes Licht am Fockmast (Staglaterne); manövrierunfähige Schiffe zwei rote Laternen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 441.
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