Positionslaternen

[192] Positionslaternen, Schiffslaternen, welche bei Nacht die Fahrtrichtung eines Schiffes angeben und gemäß dem Straßenrecht auf See nach bestimmten Vorschriften gefahren werden müssen.

Segelschiffe führen auf Steuerbordseite ein grünes Licht, auf Backbordseite ein rotes. Diese Laternen müssen an der Binnenbordseite mit Schirmen von mindestens 1 m Länge versehen sein, so daß die Lichter nicht über den Bug hinweg leuchten. Dampfschiffe führen außerdem an oder vor dem Fockmast noch ein helles weißes Licht ohne Schirme. Dampfer, welche ein Schiff im Schlepp haben, müssen über dem weißen Licht in 2 m Entfernung noch ein zweites weißes Licht fahren.


Literatur: Dick und Kretschmer, Handbuch der Seemannschaft, Berlin 1902; Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 192.
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