Posthalter

[442] Posthalter, ein Unternehmer, welcher sich der Postbehörde vertragsmäßig verpflichtet, die auf der betreffenden Station zum Betriebe erforderlichen Beförderungsmittel (bes. Pferde und Postillione) bereit zu halten; die Reichspost hat außerdem drei eigene Posthaltereien, unter andern in Berlin.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.
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