[447] Präliminār (neulat.), einleitend, vorläufig; Präliminarĭen (Präliminarartikel), vorläufige Übereinkunftspunkte, die einem zu schließenden Vertrag zur Grundlage dienen (s. Friedenspräliminarien). Präliminarfrieden, vorläufiger Frieden, bei dem nur die Hauptpunkte festgestellt werden.