[465] Prüfungsverfahren, derjenige Teil des Konkursverfahrens, in welchem festgestellt wird, welche Forderungen als Konkursforderungen anzuerkennen sind und ob denselben ein bestimmtes Vorrecht zukommt; es geschieht dies in dem gleichzeitig mit der Konkurseröffnung festzusetzenden Prüfungstermin.