Prügelstrafe

[465] Prügelstrafe, körperliche Strafe, die als Kriminalstrafe in Deutschland teils vor, teils nach 1848 beseitigt wurde; als Disziplinarmittel noch in Preußen, Sachsen, Hamburg, Lübeck bei männlichen Zuchthaussträflingen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 465.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika