[456] Primogenitūr (neulat.), Erstgeburt, das Vorzugsrecht des Erstgeborenen (Primogenĭtus) bei der Erbfolge, wobei der Älteste der ältesten Linie zur Erbfolge gelangt; zuerst 1356 durch die Goldene Bulle Karls VI. für die Kurlande, jetzt in fast allen europ. Monarchien eingeführt.