[458]Probejahr, das Jahr, in welchem in Deutschland der Kandidat des höhern Schulamtes (Probandus) nach bestandener Prüfung an einer höhern Schule in die praktische Lehrtätigkeit eingeführt wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 458.