[607] Probejahr, 1) (Klosterw.), so v.w. Noviziat; 2) das Jahr, welches in manchen Staaten neu angestellte Beamte dienen müssen, bevor sie definitiv angestellt werden.
Adelung-1793: Probejahr, das
Brockhaus-1809: Das Probejahr
Brockhaus-1911: Probejahr
Meyers-1905: Probejahr