[463]Protektorātsländer, überseeische Gebiete mit staatlicher Organisation, über welche ein europ. Staat die Schutzherrschaft ausübt (z.B. Annam und Tunis).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 463.