Provision

[464] Provisiōn (lat.), Vorrat, bes. Mundvorrat, Versorgung mit Lebensmitteln; im kath. Kirchenrecht das Recht der Verleihung eines geistl. Amtes; im Handel Gebühren für Besorgung eines Geschäfts (Mäklerlohn), gewöhnlich nach Prozenten vom erzielten Absatz berechnet (Provisionsreisender); bes. wichtig im Kommissionsgeschäft (Kommission genannt).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 464.
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