[464] Provisiōn (lat.), Vorrat, bes. Mundvorrat, Versorgung mit Lebensmitteln; im kath. Kirchenrecht das Recht der Verleihung eines geistl. Amtes; im Handel Gebühren für Besorgung eines Geschäfts (Mäklerlohn), gewöhnlich nach Prozenten vom erzielten Absatz berechnet (Provisionsreisender); bes. wichtig im Kommissionsgeschäft (Kommission genannt).