[471] Pupillārsubstitution, stellvertretende Einsetzung eines Erben seitens des Vaters für sein unmündiges Kind für den Fall, daß es vor erreichter Mündigkeit sterben sollte; Quasi-P., das Recht der Aszendenten, ihrem geisteskranken Deszendenten einen Erben zu ernennen für den Fall, daß er in der Geisteskrankheit versterben sollte; ihnen steht gegenüber die jetzt geltende Vulgarsubstitution (s. Substituieren).