[785] Substituieren (lat.), an eines andern Stelle setzen; zum Nacherben ernennen; Substitūt, Stellvertreter, Amtsvertreter; Substitution, Stellvertretung, Ersatzberufung; im Erbrecht die Einsetzung eines Ersatzerben, falls der zunächst Eingesetzte nicht Erbe wird (Vulgarsubstitution); in der Chemie ist Substitution oder Metalepsie die Ersetzung eines Elementaratoms oder einer Gruppe von Atomen durch andere Atome oder Atomgruppen; die so entstehenden Substanzen heißen Substitutionsprodukte.