[482]Quinquennālfakultäten, die den Bischöfen für je 5 Jahre verliehenen Vollmachten zu Dispensen, die an sich dem Papste vorbehalten sind, bes. in der Buß-und Ehepraxis.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 482.