Raubmord

[495] Raubmord, ein Begriff, den das Deutsche Strafgesetzbuch nicht mehr kennt; wer einen andern tötet, um ihn berauben zu können, wird wegen Mordes bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 495.
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