Rauchverhütung

[495] Rauchverhütung, die Verhinderung des Austretens von Rauch aus den Schornsteinen. Die durch unvollständige Verbrennung entstehenden Rauchmengen bewirken außer einer großen Belästigung und gesundheitlichen Schädigung einen bedeutenden wirtschaftlichen Verlust infolge der unvollkommenen Ausnutzung der Heizkraft des Brennstoffs. Eine wirksame Verhütung ist nur zu erreichen in Feuerungsanlagen, in welchen der im ersten Teile sich bildende Ruß innerhalb der Feuerung selbst verbrannt wird (Rauchverbrennung durch Einführung sog. sekundärer Verbrennungsluft), oder in solchen Feuerungsanlagen, in denen die Entstehung des Rauches von vornherein verhütet wird, wie bei der automatischen Feuerung, speziell der Staubfeuerung, den Feuerungen mit flüssigen Brennstoffen und den Gasfeuerungen. – Vgl. »Die Rauchbelästigung in großen Städten« (1893), Haier (1899), Schmatolla (1902), Leymann (1903), Tschorn (1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 495.
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