[500] Rechtsphilosophie, philos. Rechtslehre, der Inbegriff der philos. Untersuchungen über Begriff, Wesen, Grund und Zweck des Rechts. Das Recht entwickelt sich aus den im ursprünglichen und allgemeinen Wesen des Menschen begründeten Rechtsverhältnissen (Naturrecht, Vernunftrecht) zu histor. Rechtsformen. – Vgl. Ahrens, (6. Aufl. 1870), Lasson (1882), Bergbohm (Bd. 1, 1892).