Referéndum

[502] Referéndum (lat.), in der Schweiz das verfassungsmäßige Recht des Volks, in seiner Gesamtheit über die entworfenen Gesetze durch Abstimmung zu entscheiden; teils obligatorisch, wie in Zürich, Bern, Schwyz etc., teils fakultativ, d.h. nur geschehend, wenn es eine bestimmte Zahl von Stimmberechtigten oder von Mitgliedern der gesetzgebenden Behörden verlangt, wie in Luzern, Zug, Schaffhausen etc., und durch Bundesverfassung von 1874 auch in eidgenössischen Dingen, wenn es 30.000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone verlangen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 502.
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