Reichseisenbahnamt

[508] Reichseisenbahnamt, Reichsbehörde in Berlin, beaufsichtigt das Eisenbahnwesen, sorgt für Ausführung der Bestimmungen der Reichsverfassung und der Gesetze und Vorschriften, stellt Mängel und Mißstände ab (s. Eisenbahnrecht).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 508.
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