[508]Reichseisenbahnamt, Reichsbehörde in Berlin, beaufsichtigt das Eisenbahnwesen, sorgt für Ausführung der Bestimmungen der Reichsverfassung und der Gesetze und Vorschriften, stellt Mängel und Mißstände ab (s. Eisenbahnrecht).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 508.