[509]Reichspostamt, die höchste Behörde für das deutsche Reichspost- und Telegraphenwesen (Bayern und Württemberg ausgenommen), unter Leitung eines Staatssekretärs des R., aus vier Abteilungen bestehend.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.