Staatssekretär

[748] Staatssekretär, in England Chef eines Verwaltungsressorts (Minister); im Deutschen Reiche die Vorstände der Reichsämter, die dem Reichskanzler unterstellt sind; in Elsaß-Lothringen der verantwortliche Minister. Das Auswärtige Amt, Reichsamt des Innern, Reichsschatz- und Reichspostamt haben außerdem Unter-S.; diesen Titel führen auch die Abteilungschefs des Ministeriums in Elsaß-Lothringen, sowie die Vertreter der preuß. Minister (mit Ausnahme des Kriegsministers).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 748.
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