Relativ

[513] Relatīv (lat.), im Gegensatz zu absolut (s.d.), was nur beziehungs- oder verhältnisweise bestimmt und gültig ist; bezüglich. Relative Begriffe, solche, die erst aus der Vergleichung eines Gegenstandes mit einem andern entspringen. Relatīvum, in der Grammatik Bezeichnung der zurückbezüglichen Fürwörter (Pronomĭna relatīva) und davon abgeleiteten Adverbien, die zur Einleitung von Nebensätzen (Relativsätzen) dienen (welcher, wo etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 513.
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