[521] Retorsiōn (lat., »Zurückdrehung«), Erwiderung der nachteiligen Anordnungen des einen Staates gegen Untertanen eines andern Staates; das Retorsionssystem, bestehend in Aufstellung von Einfuhr- und Ausfuhrverboten, hohen Zöllen (Retorsionszölle, Kampfzölle) etc., wird dem Prohibitivsystem eines andern Staates entgegengesetzt.