Ritterschaft

[540] Ritterschaft, der begüterte Adel eines Landes. Im frühern Deutschen Reich zerfiel die Reichs-R. in die reichsunmittelbare (s. Reichsadel) und in die mittelbare oder landsässige. Die R. hat zum Teil noch gewisse Rechte (Ritterrechte) und eigene Versammlungen (Rittertage).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 540.
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