[735]Ritterschaft, Reichs-R., s. Reichsadel. R., bezeichnet noch gegenwärtig in einzelnen deutschen Staaten (z.B. [735]Mecklenburg) die Gesammtheit des Landesadels mit besonderen Rechten (Ritterrechten) und Stiftungen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 735-736.