[605] Sanitätswesen, die staatliche Organisation der öffentlichen Gesundheits- und Krankenpflege für die zivile und militär. Bevölkerung eines Landes. Das Militär-S. (Armee-S., Militärmedizinalwesen) umfaßt die Gesundheits- und Krankenpflege der Militärpersonen und wird im deutschen Heere und in der Marine vom Sanitätskorps (s.d.) gehandhabt. Die Krankenbehandlung geschieht teils (bei Leichtkranken) bei der Truppe (in Mannschafts- oder in besondern Revierkrankenstuben), teils in den Militärlazaretten. Der Sanitätsdienst ist geregelt durch die Kriegssanitätsordnung vom 10. Jan. 1878 und die Friedenssanitätsordnung vom 16. Mai 1891. (S. auch Hygiene.)