Hygiene

[843] Hygiēne (Hygieine, grch.), Gesundheitspflege, die Lehre von der Gesundheit und ihrer Erhaltung, zerfällt in die private, die Gesundheit des Einzelnen betreffend (auch Orthobiotik oder Eubiotik), und in die öffentliche. Letztere beschäftigt sich als Sanitätspolizei mit der Verhütung von Epidemien, ferner mit dem Bauwesen, indem sie Bebauungspläne aufstellt, die Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung, Anlage von Wohnungen, Schulen, Kasernen, Gefängnissen, Heizungs- und Ventilationsanlagen überwacht; als Gewerbe- oder Fabrik-H. sucht sie die Arbeiter gegen die Schädlichkeiten ihrer Berufstätigkeit zu schützen; als Nahrungspolizei kontrolliert sie die Beschaffenheit der Nahrungsmittel (Fleischbeschau) hinsichtlich ihrer Gesundheitsschädlichkeit und hinsichtlich Verfälschungen; sie beaufsichtigt den Verkehr mit Giften und Geheimmitteln und die Kurpfuscherei, sorgt für das Heil- und Krankenwesen durch das Heranbilden von Ärzten, Apothekern, Hebammen und Krankenwärtern und durch Errichtung von Kranken- und Siechenhäusern. Organ der öffentlichen Gesundheitspflege im Deutschen Reiche ist das Reichsgesundheitsamt, in jeder Provinz ist ein Medizinalkollegium, jedem Regierungspräsidenten steht ein Medizinalrat, jedem Landrat ein Kreisphysikus als technischer Berater zur Seite. – Vgl. Pettenkofer und Ziemssen (3. Aufl. 1882), Flügge (5. Aufl. 1902), Rubner (7. Aufl. 1903), Prausnitz (7. Aufl. 1905), Handbuch von Weyl (10 Bde., 1893-1901, und Ergänzungsbände), Enzyklopädie von Pfeiffer und Proskauer (1902-5), »Gesundheitsbüchlein« (11. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 843.
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