[661] Schützengesellschaften, aus der ehemal. allgemeinen Waffenfähigkeit der Bürger hervorgegangene Vereine (Gilden) zur Übung in der Handhabung der Schußwaffe (früher der Armbrust) nach Scheibe und Vogel. Die deutschen S. sind seit 1861 vereinigt im allgemeinen Deutschen Schützenbund. – Vgl. Edelmann (1890).